§ 8 Haftung
8.1 Die vom Dienstleister bereitgestellten Angebote, Inhalte und Dienstleistungen sind mit größter Sorgfalt erstellt worden. Die Leistungen des Dienstleisters stellen keine Anlageberatung dar, sondern dienen der Vermittlung von allgemeinem Finanzwissen. Die Kund:innen sind selbst dafür verantwortlich, auf Basis des vermittelten Wissens eigenständige Entscheidungen zu treffen. Es obliegt den Kund:innen zu prüfen, ob ein geplantes Geschäft in Bezug auf ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geeignet ist. Der Dienstleister übernimmt daher zu keinem Zeitpunkt Gewähr für die von den Kund:innen vorgenommenen Anlagen und/oder Investitionen.
8.2 Trotz größter Sorgfalt kann der Dienstleister nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte garantieren. Die Inhalte basieren auf dem Wissensstand zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Das (Steuer-)Recht unterliegt kontinuierlichen, auch rückwirkenden Änderungen. Die Kund:innen sind angehalten, sich über solche Änderungen zu informieren. Der Dienstleister empfiehlt hierfür die Beauftragung von Rechtsanwälten oder Steuerberatern.
8.3 Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Inhalte externer Links oder Fremdinhalte. Die Verantwortung liegt bei den jeweiligen Anbietern. Der Dienstleister hat externe Inhalte sorgfältig auf mögliche Rechtsverstöße geprüft, zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Sollte der Dienstleister von möglichen Rechtsverletzungen Kenntnis erlangen, die von externen Links und Inhalten ausgehen, werden entsprechende Links umgehend entfernt.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für:
a) Vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Dienstleisters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen;
b) Die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, auf deren Erfüllung die Kund:innen vertrauen dürfen;
c) Im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit;
d) Die Haftung für die Verletzung von Garantien bleibt unberührt.
8.4 Falls dem Dienstleister oder seinen Erfüllungsgehilfen lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall nach Ziff. 3 lit. c) vorliegt, haftet der Dienstleister auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Ein Mitverschulden gemäß § 254 BGB bleibt hiervon unberührt.
8.5 Soweit der Dienstleister nicht unbeschränkt haftet, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn gemäß §§ 199 bis 201 BGB.